Beim Mobilfunk mehr Rechte für Gemeinden

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Mehr Rechtssicherheit und Mitsprachrechte
für Gemeinden beim Aufstellen von Mobilfunkmasten fordert
ein Antrag, den der SPD-Kreisvorstand an die Landtagsfraktion der Sozialdemokraten gerichtet hat.

Danach soll die Fraktion darauf drängen, dass die Landesbauordnung um einige Punkte erweitert wird. Unter anderem sollen alle Masten, unabhängig von ihrer Höhe, bau- und emissionsrechtlich von den Gemeinden genehmigt werden. Das Land soll laut Antrag den Gemeinden einen Leitfaden an die Hand geben mit dem Ziel, die Strahlenbelastung für die Bürger durch ein Mobilfunk-Vorsorgekonzept zu verbessern. Außerdem soll sich die Bundesnetzagentur grundsätzlich vor der Genehmigung von Anlagen mit den zuständigen Gemeinden in Verbindung setzen. Wie Hans Lambacher (Dornstetten) dem SPD-Kreisvorstand berichtet, sehe die Koalitionsvereinbarung der grün-roten Landesregierung zwar eine Novellierung der Landesbauordnung in Sachen Mobilfunkmasten vor. Doch sollten dabei die Belange der Städte und Gemeinde stärker berücksichtigt werden, so dass diese in der Lage sind, Mobilfunkmasten in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern oder Wohngebieten zu vermeiden.

 

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